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Verfasst am: 01.02.12 08:18

Von: Roman Payer

Harte Landung: Der Traum vom Fliegen

Von fehlenden Kollektivverträgen, der harten Arbeit über den Wolken und warum kein Pilot und Flugbegleiter bei NIKI angestellt ist. Eine Dokumentation über den Arbeitsmarkt „an Bord“.

Flugbegleiter der Billigairline (Foto: NIKI)

„Das ist tiefster Ostblock“ kommentierte Ex-Airlinechef Niki Lauda 2008 Bestrebungen der Gewerkschaft, aus dem AUA-Kollektivvertrag einen Branchen-KV zu machen, der dann auch für NIKI gelten würde. Denn während die Gewerkschaft und die Betriebsräte von Austrian Airlines ihre kollektivvertraglichen Privilegien mit Händen und Füßen verteidigen, gibt es für die Flugbegleiter und Piloten von NIKI nicht einmal einen Betriebsrat, der sie vertritt. „Viele wünschen sich eine Personalvertretung, aber niemand traut sich“, erzählt eine Stewardess, die zwei Jahre für die Billigfluggesellschaft gearbeitet hat.

Themen wie Betriebsrat, Gewerkschaft oder Kollektivvertrag waren in Österreichs Luftfahrt noch nie so brisant wie aktuell: Erst vergangene Woche sind die Piloten und Flight Attendants von Austrian Airlines vor dem AUA-Headquarter am Flughafen Wien aufmarschiert. Die Betriebsräte Junghans und Minhard sind derart mächtig, dass sich die AUA und Lufthansa-Vorstände fürchten müssen. Wegen der starren Kollektivverträge droht die Airline seit Jahren Pleite zu gehen. Ist es also verständlich, dass die Konkurrenz versucht, diesen Gefahren auszuweichen und die Mitsprache der Mitarbeiter anders regelt?

Betriebsrat nicht nötig
Christian Lesjak, seit heute neben Otmar Lenz Geschäftsführer von NIKI, hält einen Betriebsrat in einem Unternehmen mit offenem Management, das für alle zugänglich ist, für nicht unbedingt erforderlich. „Wenn wir mit unseren Mitarbeitern fair umgehen, ihnen die wirtschaftlichen Möglichkeiten und Perspektiven des Unternehmens nahe bringen, stellt sich diese Frage bei NIKI nicht wirklich.“ Er versicherte im Gespräch mit Austrian Aviation Net, das offene Betriebsklima fortführen zu wollen und Sorgen direkt zu klären.

Tatsächlich wäre die Wahl eines Betriebsrates erschwert. Denn die Piloten und Flugbegleiter von NIKI sind lediglich Leasingpersonal, die über eine Firma namens „Labour Pool Personalleasing GmbH“ angestellt sind. Ein NIKI-Betriebsrat ist für sie nicht möglich, sie müssten bei Labour Pool einen solchen bilden.

Labour Pool war ursprünglich im niederösterreichischen Oberwaltersdorf ansässig, 2010 wurde der Firmensitz nach Wien verlegt. (Foto: Roman Payer)

„Die Konstruktion zwischen NIKI und Labour Pool mag moralisch verwerflich sein, ist aber rechtlich gedeckt“, erklärte AK-Rechtsberater Günter Köstelbauer. Bisher habe es bei der Arbeiterkammer Wien erst eine Beschwerde gegen das Firmengeflecht gegeben. Dabei ging es um Ausbildungskosten. Wer nämlich vor den ersten neun Monaten aufhört, muss die Kosten von 1.800 Euro für das Flight Attendant Training abhängig von der Beschäftigungsdauer zurückzahlen.

Auf der Firmenwebsite heißt es: „Die NIKI Luftfahrt GmbH zählt 770 Mitarbeiter.“ Das ist nicht ganz richtig, wie ein Auszug aus dem Firmenbuch belegt. 2010 waren bei NIKI lediglich 65 Mitarbeiter angestellt. Bei Labour Pool waren es zur selben Zeit 526 Angestellte. Der Personalchef von NIKI, Christian Euler-Rolle, wollte zu Labour Pool kein Statement abgeben, hält aber fest, dass die Konstruktion von den österreichischen Luftfahrtbehörden überprüft und abgesegnet worden sei. Austro Control-Sprecher Peter Schmidt bestätigte: „Das Leasen von fliegendem Personal ist im Einklang mit dem geltenden Luftfahrtrecht.“

Touristische Schwankungen
In einer Stellungnahme teilte NIKI mit, dass man sich wegen der höheren Flexibilität entschieden habe, das Personalleasing-Modell für Piloten und Flugbegleiter einzusetzen. So könne man die saisonalen Schwankungen im touristischen Geschäftsmodell besser ausgleichen. Im Hochsommer sind bei NIKI die Flugstunden fast doppelt so hoch als in den Nebensaisonen.

Generell gibt es in Österreich für Leasingpersonal einen eigenen Kollektivvertrag, den Arbeitskräfteüberlasser-KV. Dieser legt fest, dass, sobald man verleast wird, der entsprechende branchenübliche KV den Arbeitskräfteüberlasser-KV ersetzt. Das Problem dabei: Für inländische Luftfahrtunternehmen abseits der AUA gibt es gar keinen Kollektivvertrag. Daher gilt für die NIKI-Leiharbeiter der KV für das Allgemeine Gewerbe. Im Anhang zum Dienstvertrag gibt es luftfahrtspezifische Anlagen, etwa eine zur Off-Tage-Regelung.
Ein mehrfach kritisierter Punkt: Die Off-Tage Regelung. Bei Urlaub oder Krankheit verringern sich die freien Tage. Das hängt mit den Arbeitszeiten in der Luftfahrt zusammen und sei Branchen-Standard. (Foto: Roman Payer)

Nach dem Start von NIKI im Jahr 2003 hieß es, dass man das Leiharbeiter-Modell nicht mehr fortführen könne, sobald die Low-Cost-Airline größer werde. Acht Jahre später ist die Billigfluglinie um zwanzig Flugzeuge gewachsen. Geändert hat sich aber nichts. Ein Grund dafür ist die hohe Fluktuation. Die meisten Stewardessen sind Mädels zwischen 18 und 21 Jahren. Kaum eine bleibe länger als fünf Monate, schätzt eine Flugbegleiterin, die selber sieben Monate für NIKI geflogen ist. Die Ex-Stewardess hatte ihren Kurs im Herbst 2009 begonnen. Von den zwölf Kolleginnen, die mit ihr begonnen haben, sei jetzt, zweieinhalb Jahre später, keine mehr dabei.

Personalchef Euler-Rolle, bestätigte die höhere Fluktuation, widersprach aber der Schätzung von fünf Monaten: „Die meisten bleiben zwei, drei Jahre. Manche hören auch nach einem halben Jahr auf. Das sind aber Ausnahmen.“ Ein Drittel der Flugbegleiterinnen sind Seniors. Laut Luftfahrtgesetz ist das erst nach einem Jahr möglich, insofern müsse die durchschnittliche Beschäftigungsdauer höher sein, argumentiert Euler-Rolle. „Wir suchen jährlich bis zu 200 Flugbegleiter, natürlich sind da welche dabei, für die der Job nicht passt.“ Der Arbeitsplatz „Flugzeug“ sei auch gesundheitlich anstrengend: frühes Aufstehen, Flüge in der Nacht und viele Flugstunden im Sommer würden den Bio-Rhythmus belasten, weiß Euler-Rolle aus Erfahrung.

Ohne Betriebsrat keine Streiks
Doch was sind überhaupt die Gründe, warum ein Unternehmen seine Mitarbeiter auslagert? Thomas Grammelhofer weiß die Antwort. Er verhandelt für die Gewerkschaft Pro Ge den Kollektivvertrag für Leiharbeiter und erklärt, dass Firmen mit Leasingpersonal flexibler umgehen können, da die Kündigungsfristen kürzer sind und der Versetzungsschutz wegfällt. Für die Leiharbeiter kann auch ein finanzieller Nachteil entstehen, da nur der Mindestlohn bezahlt werden muss, so Grammelhofer. Dazu kommt ein in der Luftfahrt nicht unwesentlicher weiterer Faktor: Ohne Betriebsrat kann es auch keine Betriebsversammlungen und keine Streiks geben.

„Der Wille für Veränderungen muss von der Belegschaft ausgehen“, erklärt Grammelhofer. Die Gewerkschaft (im Fall NIKI wäre das die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida) kann nur unterstützend tätig werden. Wichtig seien Mitarbeiter, die einen Gerechtigkeitssinn haben und dagegen ankämpfen anstatt den „Hut drauf zu hauen“, sagte Grammelhofer im Austrian Aviation Net-Interview.

Keine Chance für Branchen-KV
Warum es keinen Kollektivvertrag gibt, der die gesamte Luftfahrtbranche abdeckt, weiß der Präsident des Österreichischen Luftfahrtverbandes, Mario Rehulka. Als Ex-AUA-Manager und Kenner der Luftfahrtszene sagt er, dass es damals in den 60er-Jahren bei der Festsetzung des KV nur eine österreichische Fluglinie gab. Anläufe, den AUA-KV auf andere Flugunternehmen auszudehnen, hätte es einige Male gegeben, blieben aber bisher immer ohne Erfolg. Die Gewerkschaft wollte als Basis den AUA-KV, die Unternehmer den niedrigsten Rheintalflug-KV und die Business-Jet-Betreiber wollten überhaupt keinen Kollektivvertrag.


 
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