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SkyWork schließt Stadtbüro

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Verfasst am: 09.01.12 12:51

Von: Roman Payer

Malev muss Beihilfen an Staat zurückzahlen

Dass Malev Geld von der ungarischen Regierung erhalten habe, ist laut EU-Kommision eine marktverzerrende Beihilfe gewesen. Ungarn muss die finanziellen Mittel nun zurückfordern.

Foto: AirTeamImages.com

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Finanzmittel, die der ungarischen Fluggesellschaft Malev zwischen 2007 und 2010 im Zusammenhang mit dessen Privatisierung und Wiederverstaatlichung gewährt worden waren, rechtswidrige staatliche Beihilfen darstellen, da Malév eine vergleichbare Finanzierung zu den von Ungarn gewährten Bedingungen auf dem Markt nicht hätte erhalten können. Nun muss Ungarn die rechtswidrigen Beihilfen von Malev zurückfordern.

Nach dem EU Beihilfenrecht sind staatliche Maßnahmen zugunsten von Wirtschaftsunternehmen beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären. Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Malev aufgrund seiner dauerhaft schwierigen Finanzlage auf dem Markt keine Finanzierung zu den von Ungarn gewährten Bedingungen bekommen hätte.

Ein Unternehmen in Schwierigkeiten kann staatliche Beihilfen erhalten, aber nur unter strengen Auflagen, die in den EU-Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2004 festgelegt sind Die Maßnahmen zugunsten von Malev erfüllten diese Kriterien jedoch nicht, weil Malev nicht nachweisen konnte, dass es unter langfristig wieder rentabel werden würde. Die finanziellen Mitteln vom ungarischen Staat hätten den Wettbewerb verfälscht. Außerdem hatte Malev in den vorangegangenen Jahren bereits wiederholt staatliche Unterstützung erhalten.

Die Kommission hat ihren Ansatz im Bereich der Rückforderung von Beihilfen in einer entsprechenden Bekanntmachung dargelegt. Die EU hat nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen AirBridge Zrt. und Ungarn 2010 eine Untersuchung eingeleitet. Das hat die EU überprüft:

  • einen Kredits in Höhe von 76 Millionen Euro im Dezember 2007, den Malév 2003 erhalten hatte
  • der gescheiterte Verkauf der für Bodenabfertigung zuständigen Malév Tochtergesellschaft in Höhe von 4,3 Milliarden HUF
  • eine Stundung der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben im Umfang von 13,8 Mrd. HUF
  • zwei Kapitalerhöhungen im Umfang von 25,4 Mrd. HUF im Februar 2010 und von 5,7 Mrd. HUF im September 2010
  • die Gewährung von Gesellschafterdarlehen zwischen Mai und September 2010 in Höhe von insgesamt 14,9 Mrd. HUF
  • die Umwandlung eines Teils dieser Gesellschafterdarlehen in Malév-Aktien im September 2010

Ob Malev das Geld zurückzahlen kann, ist fraglich. Die Fluglinie steht am finanziellen Abgrund. Ende Dezember 2011 verdichteten sich die Anzeichen für einen möglichen Konkurs der Airline. In Budapest soll zudem mit einem tschechischen Investor über die Neugründung der Fluggesellschaft verhandelt worden sein.


 
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