Verfasst am: 06.07.10 17:23
Von: Peter Unmuth
Aktualisierte Flugverbotsliste der EU
Zwei Fluggesellschaften aus Indonesien dürfen wieder in die EU fliegen, eine Fluggesellschaft aus Suriname ist neu auf der Liste und die Betriebseinschränkungen für Iran Air wurden erweitert. Das ist die Zusammenfassung der heute aktualisierten Liste der Luftfahrtunternehmen, für die in der Europäischen Union ein Flugverbot gilt.
Dazu der für Verkehrsfragen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas: „Bei der Flugsicherheit können wir uns keine Kompromisse erlauben. Wenn wir Beweise haben, dass Fluggesellschaften nicht sicher operieren, oder wenn die Aufsichtsbehörden ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, Sicherheitsnormen durchzusetzen, müssen wir eingreifen, um für die europäischen Flugreisenden die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten. Wir sind bereit, diejenigen Länder zu unterstützen, die ihre technischen und administrativen Kapazitäten ausbauen müssen und wollen, um die höchsten Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt zu garantieren. Die Kommission arbeitet eng mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen, um ihre Bemühungen um technische Hilfestellung zu verstärken.„
Blue Wing Airline aus Suriname wird in diese vierzehnte Version der Flugverbotsliste neu aufgenommen. Auslöser war ein Mitgliedsstaat der nach einer Reihe von Unfällen des Unternehmens und schwerer Sicherheitsmängel die anlässlich von Vorfeldinspektionen an den Flugzeugen festgestellt wurden, Maßnahmen gegen die Airline angestrengt hatte.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Besuchs im Iran, bei dem unter Leitung der Kommission und unter Teilnahme von Experten der Mitgliedstaaten und der EASA die Umsetzung der Maßnahmen durch Iran Air überprüft wurde, die anlässlich der Sitzung des Flugsicherheitsausschusses im März 2010 von der iranischen Zivilluftfahrtorganisation und Iran Air angekündigt worden waren, sprach sich der Flugsicherheitsausschuss einstimmig für eine Ausweitung der Betriebsbeschränkungen für Iran Air aus. Damit wird dem Unternehmen der Flugbetrieb in die EU mit den Luftfahrzeugmustern Airbus A-320, Boeing B-727 und Boeing B-747 untersagt. Anhand der Ergebnisse von Vorfeldinspektionen an Flugzeugen, die die EU anfliegen dürfen, wird die Kommission auch in Zukunft die Leistung von Iran Air genau beobachten und die Konsultationen mit der iranischen Zivilluftfahrtorganisation vertiefen, um tragfähige Lösungen für die ermittelten Sicherheitsprobleme zu finden, soweit möglich über technische Hilfe.
Die Fortschritte der zuständigen Behörden Indonesiens bei Ihrer Aufsichtstätigkeit schlagen sich in der aktualisierten Fassung der Liste wieder. Der Flugsicherheitsausschuss konnte die Streichung zweier indonesischer Fluggesellschaften – Metro Batavia und Indonesia Air Asia – von der Schwarzen Liste befürworten.
Desgleichen begrüßt die Kommission die Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde von Gabun bei der Umsetzung des Plans zur Behebung der von der ICAO festgestellten Mängel. Sie beschloss, der Fluggesellschaft Afrijet – die mit Beschränkungen Flüge in die EU durchführen darf – zu gestatten, der hierfür eingesetzten Flotte ein weiteres Flugzeug hinzuzufügen.
Die Zivilluftfahrtbehörde Albaniens wird hingegen dringend aufgefordert, ihre Aufsicht über sämtliche Luftfahrtunternehmen zu intensivieren und den mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vereinbarten Aktionsplan weiter umzusetzen. Hierbei soll den Bereichen Vorrang eingeräumt werden, die zu Sicherheitsbedenken Anlass geben, und die Behörde muss ihre technischen und administrativen Kapazitäten rascher ausbauen.
Die aktuelle gemeinschaftliche Liste enthält vier Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Union völlig untersagt ist: Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan, Blue Wing Airlines aus Suriname, Siem Reap Airways International aus Kambodscha und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda. Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 17 Ländern, insgesamt 278 Unternehmen, mit einem Flugverbot belegt: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Luftfahrtunternehmen, für die sämtliche Beschränkungen aufgehoben wurden), Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland. Für den Flugbetrieb von neun Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, TAAG Angola Airlines, Air Astana aus Kasachstan, Iran Air aus Iran, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines aus der Ukraine.