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Linz verliert wichtige Flugverbindung

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Wechsel im AUA-Management

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AUA-Bordbetriebsrat appelliert an Vorstand

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Verfasst am: 30.03.10 18:08

Von: Martin Metzenbauer

EU-Flugverbot: Neue "Schwarze Liste"

Darf nicht in die EU fliegen: Ariana Afghan Airways (Foto: AirTeamImages).

Die nunmehr veröffentlichte dreizehnte Version der EU-Flugverbotsliste hat wieder einige Neuerungen gebracht: So darf die nordkoreanische Air Koryo (die seit 2006 nicht in die EU einfliegen durfte) mit zwei Tupolev Tu-204 wieder nach Europa kommen. Auch TAAG Angola Airlines darf wieder mit drei Boeing 777 und vier 737 in die EU einfliegen.

Sämtliche Luftfahrzeuge aus dem Sudan hingegen dürfen nicht mehr nach Europa kommen – ebenso wie alle Flugzeuge aus den Philippinen nunmehr ein Überflug- und Landeverbot erhalten haben.

Über Iran Air wurde aufgrund von Vorfeldinspektionen, Unfällen und schweren Zwischenfällen sowie der laut EU mangelhaften Aufsicht der zuständigen Behörde ein teilweises Flugverbot verhängt: Ausgewählte Flugzeuge dürfen allerdings weiterhin in die EU fliegen – im Detail handelt es sich um 14 Airbus A300, 4 A310, 6 A320, 9 Boeing 747 und eine 737.

Ein Besuch von EU-Inspektoren in Albanien hat ergeben, dass die zuständige Behörde ihre Fähigkeiten ausbauen muss, um eine angemessene Aufsicht sicherzustellen. Die Behörden wurden von der Kommission aufgefordert, unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Lage in Albanien wird genau beobachtet.

Auf der "schwarzen Liste" sind jetzt drei Fluggesellschaften erfasst, für die ein vollständiges Flugverbot in der Europäischen Union gilt: Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan, Siem Reap Airways International aus Kambodscha und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.

Außerdem sind alle Airlines aus 17 Ländern (insgesamt 278 Unternehmen) mit einem Flugverbot belegt: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien, Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland.

Für den Flugbetrieb von zehn weiteren Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: Neben den bereits erwähnten Unternehmen Air Koryo, TAAG und Iran Air sind das Air Astana aus Kasachstan, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Bangladesh, Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines.


 
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